Mängelrüge bei Baumängeln
Stellen Käuferinnen von Immobilien oder Bauherren Baumängel fest, müssen diese aktuell sofort geltend gemacht werden. Die kurze Frist von wenigen Tagen soll nun laut dem Nationalrat abgeschafft werden.
Wird die Rügefrist ganz abgeschafft?
Wer eine Immobilie kauft oder erstellt, soll künftig besser geschützt sein, wenn an der Baute Mängel festgestellt werden. Die Vorlage des Bundesrates sah eine Verlängerung der Rügefrist von offenen und versteckten Mängeln auf 60 Tage vor. Dem Nationalrat geht diese Verlängerung zu wenig weit. Er befürwortet einen Systemwechsel und will die Rügefrist ganz abschaffen. Der Käuferin bzw. dem Bauherrn soll nur – aber immerhin – noch eine Schadenminderungspflicht auferlegt werden. Zudem soll die Verjährungsfrist beim Grundstückskauf und bei der Erstellung eines unbeweglichen Werks von heute 5 auf 10 Jahre angehoben werden.
Zwingendes Nachbesserungsrecht
Weiter soll in Werk- und Kaufverträgen das Nachbesserungsrecht vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Aussicht
Der Nationalrat hat der Änderung des Obligationenrechts am 25. September 2023 mit grosser Mehrheit (185 zu 5 Stimmen) zugestimmt. Die Vorlage geht nun in den Ständerat. Bis zu einer allfälligen Gesetzesänderung gilt bei Mängeln weiterhin – sofort rügen.
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MLaw Oliver Meier / Dr. Joe Räber